KAIRIES IMMOBILIEN GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 25. Juli 2026

Präambel / Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung und Vermarktung von unbebauten Grundstücken, Wohn-, Gewerbe-, Land- und Forstimmobilien sowie für die Immobilienwertermittlung.

Die Immobilienbewertung wird von der Kairies Immobilien GmbH als eigenständige Dienstleistung erbracht und umfasst insbesondere Bewertungen nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie darauf basierende Kurzbewertungen. Eine fundierte Marktpreiseinschätzung ist Bestandteil des Maklerauftrags, stellt jedoch keine Immobilienbewertung nach ImmoWertV dar und ersetzt keine gesondert beauftragte Bewertungsdienstleistung.

Interessenkonflikte werden vermieden. Insbesondere erstellen wir im Rahmen eines laufenden Vermittlungsauftrags keine Gutachten nach ImmoWertV, um die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit der Bewertung sicherzustellen. Sollte im Zuge der Vermittlung ein solches Gutachten benötigt werden, übernehmen wir dies nicht selbst, sondern vermitteln auf Wunsch den Kontakt zu qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.

Inhaltsverzeichnis

Teil A – Maklerdienstleistungen

Geltungsbereich: Vermittlung und Vermarktung von unbebauten Grundstücken, Wohn-, Gewerbe-, Land- und Forstimmobilien

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Mit Abgabe unserer Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt sowie unsere Dienste als vermittelnde Maklerfirma an. Die Leistungen und Angebote der Kairies Immobilien GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Kairies Immobilien GmbH und den Kunden, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich bestätigt werden.

1.3 Mit Entgegennahme des Angebots oder der Maklerleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen der Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

1.4 Vertragspartner / Rollen

Kunden können Eigentümer/Veräußerer, Interessenten/Erwerber, Pächter und Verpächter sowie Vermieter und Mieter sein. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Gegenüber Verbrauchern finden ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften Anwendung (z. B. Widerrufsrecht, Informationspflichten).

1.5 Begriffsbestimmung „Veräußerer“ / Abgrenzung Makler

Veräußerer ist der Eigentümer der Immobilie oder eine zur Veräußerung berechtigte Person, die im eigenen oder fremden Namen wirksam über die Immobilie verfügt (z. B. Bevollmächtigte, Betreuer, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Erbengemeinschaft vertreten durch Berechtigte).

Die Kairies Immobilien GmbH ist nicht Veräußerer und tritt nicht als Vertragspartner eines Kauf‑, Miet‑ oder Pachtvertrages auf.

1.6 Vorrang individueller Vereinbarungen

Die Kairies Immobilien GmbH behält sich vor, mit Kunden individuelle vertragliche Vereinbarungen zu schließen. In diesen Fällen haben die individuell geschlossenen Verträge Vorrang; die vorliegenden AGB finden insoweit keine Anwendung, sofern und soweit die individuellen Vertragsregelungen abweichende Bestimmungen enthalten.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Online-Prozess

2.1 Freibleibende Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Irrtum, Preisänderungen, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2.2 Zustandekommen des Nachweis-Maklervertrags

Ein Nachweis-Maklervertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft eine maklertypische Nachweisleistung der Kairies Immobilien GmbH in Anspruch nimmt. Dies ist insbesondere der Fall bei:

a) Entgegennahme eines Exposés,

b) Bekanntgabe der Objektadresse oder der Kontaktmöglichkeit zum Eigentümer/Verkäufer/Verpächter,

c) Angebots-/Objektzusendung auf Grundlage eines Online-Suchprofils (Gesuch), oder

d) Vereinbarung bzw. Wahrnehmung eines Besichtigungstermins.

Einer gesonderten Schriftform bedarf es hierfür nicht; Textform genügt (§ 126b BGB).

Hinweis: Ein Vermittlungs- oder Verkaufsauftrag (Einfach-/Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag) kommt nicht nach dieser Regel zustande, sondern ausschließlich gesondert gemäß § 2.8.

2.3 Webseitenfunktion / Online‑Gesuch

(1) Vor Absenden des Suchprofils bestätigt der Kunde über Pflicht‑Checkboxen:

die Kenntnisnahme und Zustimmung zu den AGB und der Datenschutzerklärung,

die Einwilligung zur Kontaktaufnahme per E‑Mail, Telefon oder Nachrichtendiensten,

sowie den Hinweis, dass durch die Übermittlung eines Exposés oder eines Objektangebots ein Makler‑Nachweisvertrag zustande kommt.

(2) Auf Grundlage des Suchprofils werden passende Objekte manuell oder automatisiert vorgeschlagen. Mit der erstmaligen Übermittlung eines Exposés, eines Objektangebots oder der Bereitstellung einer Kontaktmöglichkeit zum Eigentümer, Veräußerer oder Verpächter kommt ein Makler‑Nachweisvertrag gemäß § 2.2 zustande.

(3) Die Abgabe der erforderlichen Erklärungen (Checkboxen) ist Voraussetzung für den Versand eines Objektangebots; ohne deren Bestätigung kann der Auftrag nicht übermittelt werden. Der Zeitpunkt der Abgabe der Erklärungen sowie der Versand des Objektangebots werden systemseitig protokolliert (Zeitstempel, Nutzerkonto, Vorgangs-ID sowie IP/Hash, soweit datenschutzrechtlich zulässig). Die Protokollierung dient ausschließlich der rechtlichen Dokumentation des Vertragsschlusses.

2.4 Verbraucher / Widerruf / Wertersatz

Für Verbraucher gilt das Widerrufsrecht gemäß § 15 dieser AGB.

Verlangt der Verbraucher den sofortigen Beginn der Maklerleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist (z. B. Anforderung oder Entgegennahme eines Exposés oder einer Objektadresse), ist im Widerrufsfall Wertersatz nach § 15 zu leisten.

2.5 Unternehmer (gewerbliche Suchkunden)

Handelt die Kundschaft als Unternehmer (§ 14 BGB), besteht kein Widerrufsrecht. Die Provisionsabrede ist frei vereinbar, die Regelungen der §§ 656a–d BGB finden keine Anwendung. Ergänzend gelten die Bestimmungen in § 5 (Maklercourtage).

2.6 Verbindlichkeit von Angaben / Textformklausel

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Flächenangaben und sonstige Informationen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform bestätigt wurde. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Textform.

2.7 Transparenzhinweis zur Provision

Die konkrete Provisionshöhe wird der Kundschaft in den AGB (Pflicht-Checkbox) sowie in jedem Exposé/Objektangebot deutlich mitgeteilt. Bei Wohnimmobilienkäufen durch Verbraucher erfolgt zusätzlich der Hinweis auf die gesetzliche Kostenverteilung (§§ 656a–d BGB). Im Übrigen gilt die freie Provisionsvereinbarung gemäß § 5 (Maklercourtage).

2.8 Besondere Regelungen für Verkaufsaufträge (Einfachauftrag / Alleinauftrag / qualifizierter Alleinauftrag)

Für Verkaufsaufträge gelten gesonderte vertragliche Regelungen, die nicht durch die Inanspruchnahme einer maklertypischen Nachweisleistung gemäß § 2.2 zustande kommen. Solche Aufträge werden ausschließlich in Textform (§ 126b BGB) abgeschlossen und enthalten insbesondere Vereinbarungen zu:

a) Umfang und Inhalt des Maklerauftrags,

b) Laufzeit und Kündigung,

c) Exklusivitätsvereinbarungen (Alleinauftrag),

d) Werbe- und Vermarktungsmaßnahmen,

e) Tätigkeitsumfang (Nachweis, Vermittlung),

f) Vergütungsregelungen und Auslagenersatz.

§ 3 Objektpreise / Zwischenverkauf / Verfügbarkeit

3.1 Alle Angaben zu Kaufpreisen, Pachtpreisen oder Mietkonditionen stammen vom Eigentümer/Veräußerer/Verpächter oder Vermieter. Die Kairies Immobilien GmbH übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Verbindlichkeit.

3.2 Preisänderungen, Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder Zwischenverpachtung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.3 Die in Exposés und Angeboten genannten Konditionen stellen keine verbindlichen Preiszusagen der Kairies Immobilien GmbH dar.

§ 4 Objektangaben / Haftung für Informationen / Exposé-Angaben

4.1 Quellen der Angaben / keine Eigenprüfung / keine Gewähr

Alle Objektangaben, Exposés, Beschreibungen, Flächenangaben, Bodenwerte, Ertragsdaten, technischen Angaben sowie sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf Angaben der Eigentümer, Behörden oder sonstiger Dritter. Eine eigene Prüfung dieser Angaben findet durch die Kairies Immobilien GmbH nicht statt, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Exposés und Objektbeschreibungen stellen weder eine zugesicherte noch eine vereinbarte Beschaffenheit dar und sind nicht Bestandteil eines Hauptvertrags. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Flächen, technischen Eigenschaften, baurechtlichen Gegebenheiten, Bodenwerten, Ertragsfähigkeit, Drainagezustand, Forstbeständen sowie jagdrechtlichen Verhältnissen (einschließlich Eigenjagden und Jagdausübungsrechten).

4.2 Flächenangaben

Flächen-, Nutz- und Wohnflächenangaben gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich vermessen wurden. Eine Beschaffenheitsgarantie wird nicht übernommen.

4.3 Haftungsbegrenzung

Die Kairies Immobilien GmbH haftet nur für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4.4 Mitwirkungs- und Prüfpflicht der Kundschaft

Die Kundschaft bleibt verpflichtet, sämtliche Angaben eigenverantwortlich zu prüfen und erforderliche Fachgutachten sowie – sofern geboten – behördliche Auskünfte einzuholen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung von Flächenangaben, technischen Eigenschaften, baurechtlichen Voraussetzungen, Bewirtschaftungs- und Nutzungsrechten, Drainage- und Entwässerungssystemen, forstlichen Angaben sowie jagdrechtlichen Verhältnissen.

§ 5 Maklercourtage

5.1 Entstehung des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit des Maklers ein wirksamer Kauf-, Miet- oder sonstiger Hauptvertrag zustande kommt.

5.2 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu sein, sofern kein Interessenwiderstand besteht.

5.3 Wohnimmobilien (Verbrauchergeschäfte nach §§ 656a–d BGB)

Bei der Vermittlung oder dem Nachweis einer Wohnimmobilie, wenn der Erwerber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, beträgt die Gesamtcourtage 6 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher MwSt., zu tragen je zur Hälfte (3 %/3 %) durch Verkäufer und Käufer. Eine höhere Käufercourtage als Verkäufercourtage wird nicht vereinbart.

5.4 Sonstige Objekte (freie Provisionsvereinbarung; sofern im Angebot nicht abweichend)

a) Landwirtschaftliche Betriebe und Agrarflächen:

6 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher MwSt.

b) Unbebaute Grundstücke:

– erste 50.000 € → 10 % zzgl. MwSt.

– restliche Kaufsumme → 6 % zzgl. MwSt.

c) Bebaute Grundstücke:

6 % zzgl. MwSt. (soweit nicht 5.3 einschlägig)

d) Erbbaurecht / Pachtübertragungen:

eine Jahrespacht zzgl. MwSt.

e) Mietverträge:

3 Monatsmieten zzgl. MwSt. (es gilt das Bestellerprinzip)

f) Biogas- & Windkraftanlagen:

25.000 € je Standort

5.5 Fälligkeit und Ersatzgeschäft

Die Courtage wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags bzw. des Hauptvertrags verdient und fällig und ist ohne Abzug zu zahlen. Der Anspruch besteht auch beim Zustandekommen eines wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzgeschäfts. Diese Regelungen gelten innerhalb der EU und in Nicht-EU-Ländern, sofern keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen.

§ 6 Allgemeine Mitwirkungspflichten

6.1 Eigentümer oder von ihnen bevollmächtigte Personen sind verpflichtet, alle für die Bewertung, Vermarktung und Vertragsabwicklung erforderlichen objekt‑ und rechtsrelevanten Informationen vollständig, richtig und unverzüglich der Kairies Immobilien GmbH bereitzustellen sowie Besichtigungen in angemessenem Umfang abzustimmen bzw. zu ermöglichen (insbesondere bei selbst genutzten oder vermieteten Einheiten).

Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den nachfolgenden Unterabschnitten dieses Paragraphen.

Interessenten, Erwerber oder Mieter sind verpflichtet, erhaltene Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von Exposés oder Objektunterlagen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Kairies Immobilien GmbH; ausgenommen sind gesetzliche Verpflichtungen sowie die Weitergabe an beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater.

6.2 Zusatzunterlagen für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Der Eigentümer und/oder von ihm bevollmächtigte Personen, insbesondere Hausverwaltungen, stellen – soweit einschlägig – die für Bewertung, Vermarktung und Vertragsabwicklung erforderlichen u. aktuelle Unterlagen bereit. Dazu gehören insbesondere:

Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse sowie Wohn- und Nutzflächenangaben, technische Anlagenunterlagen, Mietverträge und Betriebskostenübersichten, Baugenehmigungen und Nutzungsnachweise und Wartungs- und Prüfberichte technischer Anlagen

6.3 Besonderheiten bei Agrarimmobilien

Für Agrarimmobilien sind Veräußerer bzw. Verpächter verpflichtet, sämtliche agrarrelevanten Angaben fortlaufend vollständig und nachweisbar offenzulegen. Hierzu gehören insbesondere:

Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen, vorhandene Nachweise (Bescheide, Karten, Verträge, Pläne) sind vorzulegen.

6.4 Pflichten von Käufern, Mietern oder Pächtern

Käufer, Mieter oder Pächter legen – soweit erforderlich und zulässig – Identitäts-, Bonitäts- oder Finanzierungsnachweise vor und erteilen ggf. Angaben zur geplanten Nutzung zur Plausibilisierung. Eine Rechtsprüfung dieser Unterlagen erfolgt nicht durch die Kairies Immobilien GmbH.

6.5 Kein Prüf- oder Beratungsauftrag (Recht, Steuern, Technik, Fördermittel)

Die Kairies Immobilien GmbH erbringt keine Rechts-, Steuer-, Fördermittel-, Energie- oder Technikprüfungen. Insbesondere erfolgt keine Prüfung der:

6.6 Verantwortlichkeit & Zurechnung

Eigentümer und/oder bevollmächtigte Personen tragen die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ihrer Angaben und Unterlagen sowie für das rechtzeitige Einholen erforderlicher Genehmigungen, Zustimmungen und Freigaben (inkl. Drittrechte und behördliche Auflagen).

Käufer, Pächter oder Mieter tragen die Verantwortung für die eigenständige Prüfung der bereitgestellten Informationen (im rechtlich zulässigen Rahmen) sowie für die Ordnungsmäßigkeit ihrer Erklärungen, Nachweise und Fristen (z. B. Widerruf, Finanzierung).

6.7 Empfehlung externer Fachstellen

Zur Risikominimierung wird die Hinzuziehung geeigneter externer Fachleute empfohlen, z. B.:

Teil B – Immobilienbewertungsdienstleistungen

Geltungsbereich: Bewertungsprodukte

Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für alle Bewertungsprodukte der Kairies Immobilien GmbH, insbesondere Immobilienbewertungen nach ImmoWertV, Kurzbewertungen und Wertindikationen. Bewertungsleistungen werden ausschließlich als separate, eigenständige Dienstleistung erbracht und sind nicht Bestandteil eines Maklervertrags.

§ 7 Gegenstand der Bewertungsleistung

Die Bewertungsleistung umfasst die Ermittlung von Immobilienwerten nach anerkannten Bewertungsverfahren, insbesondere nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Hierzu gehören auch die Erstellung von Kurzbewertungen sowie die Ableitung von Wertindikationen. Art und Umfang der jeweiligen Bewertung ergeben sich aus dem individuellen Bewertungsauftrag.

§ 8 Trennung Maklerauftrag / Bewertung

Ein Maklerauftrag und eine Immobilienbewertung nach ImmoWertV können nicht gemeinsam geschlossen werden. Bewertungsleistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten, entgeltlichen Bewertungsvertrags erbracht. Marktpreiseinschätzungen im Rahmen der Vermittlung sind keine Bewertung nach ImmoWertV.

§ 9 Bewertungsgrundlagen (ImmoWertV, Marktwert)

Bewertungen erfolgen nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), den einschlägigen Wertermittlungsverfahren sowie den anerkannten Grundsätzen der Marktwertermittlung. Art und Umfang der Bewertung ergeben sich aus dem jeweiligen Bewertungsauftrag.

§ 10 Haftungsbegrenzung Bewertung

Die Bewertung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen und der vor Ort feststellbaren Gegebenheiten. Eine Haftung für unvollständige, fehlerhafte oder nicht offengelegte Informationen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Die Bewertung stellt eine fachliche Einschätzung, jedoch keine Garantie oder Zusicherung eines erzielbaren Marktpreises dar.

§ 11 Vergütung Bewertung

Bewertungsleistungen sind entgeltlich und werden nach dem im Bewertungsauftrag vereinbarten Honorar abgerechnet. Die Vergütung ist unabhängig von einem evtl. späteren Verkauf, einer Vermietung oder einer sonstigen Transaktion.

§ 12 Ausschluss von Maklerinteressen

Die Kairies Immobilien GmbH erbringt Bewertungsleistungen neutral und unabhängig. Im Rahmen eines Bewertungsauftrags bestehen keine Maklerinteressen. Eine Bewertung dient ausschließlich der sachverständigen Wertermittlung und ist strikt von Vermittlungs- und Vermarktungsinteressen getrennt.

Teil C – Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich: übergreifende rechtliche Regelungen

§ 13 Zahlungsbedingungen

13.1 Die Vergütung ist nach Fälligkeit gemäß § 5 und §11 innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

13.2 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.

13.3 Bei Zahlung per Scheck gilt die Zahlung erst mit endgültiger Gutschrift als erfolgt.

13.4 Bei Verzug sind Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz (§§ 286/288 BGB) zu zahlen.

13.5 Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen zulässig.

§ 14 Datenschutz / Vertraulichkeit

Es gelten die Datenschutzbestimmungen unserer Datenschutzerklärung. Alle nichtöffentlichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

§ 15 Widerrufsrecht (gilt ausschließlich für Verbraucher)

Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder fernkommunikativ geschlossenen Verträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Vorzeitig erbrachte Leistungen können Wertersatzpflichten auslösen.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Kairies Immobilien GmbH
Seebener Str. 175
06114 Halle (Saale)
E-Mail: info@kairies-immobilien.de
E-Mail: info@kairies-agrarimmobilien.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wertersatzpflicht

Haben Sie verlangt, dass die Maklerleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entsprich

Muster-Widerrufsformular

(Bitte nur ausfüllen und an uns zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten.)

An:

Kairies Immobilien GmbH
Seebener Str. 175
06114 Halle (Saale)
E-Mail: info@kairies-immobilien.de
E-Mail: info@kairies-agrarimmobilien.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von

nachfolgender Dienstleistungen: ______________________________________

Name des Verbrauchers: ______________________________________

Anschrift des Verbrauchers:

______________________________________

______________________________________

Datum des Vertragsabschlusses: ___________________

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):

______________________________________

Datum: ___________________

§ 16 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Halle (Saale).

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 17 Unternehmensangaben

Kairies Immobilien GmbH
Seebener Str. 175
06114 Halle (Saale)
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer:

Oliver Kairies

Registereintrag:

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal

Handelsregisternummer: HRB 37595

Kontakt:

E-Mail: info@kairies-immobilien.de

Telefon: +49 345 445291 20

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:

USt-IdNr.: DE463001894